Musikinstrument
Ein Musikinstrument ist ein Gegenstand, der mit dem Ziel konstruiert oder verändert wurde, Musik zu erzeugen. Im Prinzip kann jeder Gegenstand, der Töne oder auch nur Geräusche hervorbringt, als Musikinstrument dienen, jedoch wird der Ausdruck normalerweise nur für solche Gegenstände verwendet, die zu diesem Zweck hergestellt oder verändert wurden. Manchmal wird auch die menschliche Stimme als Musikinstrument bezeichnet.
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Klassifikation
Es gibt viele verschiedene Versuche, die Vielfalt der Musikinstrumente in Gruppen einzuteilen. Bei praktisch allen Klassifikationssystemen zeigen sich Vor- und Nachteile sowie mehr oder weniger zahlreiche Ausnahmen.
Klassifikation nach Art der Tonerzeugung
- Idiophone („Selbstklinger“ – Tonerzeugung durch Klingen des gesamten Instruments) wie die Glocke
- Membranophone („Fellklinger“ – Tonerzeugung durch schwingendes Fell) wie die Trommel
- Chordophone („Saitenklinger“ – Tonerzeugung durch Saiten)
- Streichinstrumente wie die Geige
- Zupfinstrumente wie Gitarre
- Tasteninstrumente wie das Klavier
- Aerophone („Luftklinger“ – Tonerzeugung durch Luftstrom)
- Blasinstrumente
- Holzblasinstrumente wie die Flöte
- Blechblasinstrumente wie die Trompete
- Tasten-Aerophone wie die Orgel oder Handzuginstrumente wie das Akkordeon
- Blasinstrumente
- Elektrophone (elektrische Klangerzeugung) – Hier ist zwischen der vollständig elektrischen Klangerzeugung (Elektronisches Musikinstrument wie beim Synthesizer oder im Computer) und der elektrischen Verarbeitung eines mechanischen Vorgangs (Elektromechanisches Musikinstrument wie bei der E-Gitarre) zu unterscheiden.
Innerhalb dieses Schemas sind Mischformen möglich.
Im 1914 veröffentlichten Klassifikationsschema von Curt Sachs und Erich von Hornbostel werden die Instrumente ähnlich unterteilt.
Klassifikation nach Benutzung durch den Spieler
Unabhängig von der Art der Tonerzeugung ist auch eine Klassifikation nach der Benutzung durch den Spieler möglich. Hier unterscheidet man:
Wenn kein Spieler zur Klangerzeugung nötig ist, spricht man auch von einem mechanischen Musikautomaten.
Klassifikation nach der Physik der Tonerzeugung
Das wachsende Verständnis für die Physik hinter den Erscheinungen, die Einführung von „elektrischen“ Instrumenten und sogar der elektronischen Musik machte im 20. Jahrhundert eine Einordnung der Musikinstrumente aus der Sicht des Physikers notwendig, die sich bei Fachleuten des Instrumentenbaus und der Physik der Musikinstrumente immer weiter durchsetzt. Hier unterscheidet man:
- mechanische Musikinstrumente, Instrumente bei denen die klassische Mechanik zur Beschreibung benutzt werden kann (Geige, Pauke, Flöte, Xylophon, …) [1]
- mechanische Musikautomaten, wie mechanische Musikinstrumente, allerdings mit automatischer Spielvorrichtung (Orchestrion, Pianola, …)
- elektromechanische Musikinstrumente, basierend auf mechanisch-elektrischer Energieumwandlung (E-Gitarre, Hammondorgel, …) [2]
- elektronische Musikinstrumente basierend auf aktiven elektronischen Bauelementen wie Vakuumröhre oder Transistor (Trautonium, Synthesizer, Computer, …)
Weitere Klassifikationen
- nach geographisch-kultureller Herkunft
- nach Bestimmung (Konzert-, Übe-, Kinder-, Spielzeuginstrumente, Harmonieinstrument, Lärm-, Rhythmus- oder Effektinstrument)
- nach Musikrichtung (klassische, Popmusik-, Volksmusikinstrumente)
Siehe auch
- Liste von Musikinstrumenten
- Instrumentenkunde
- Musikinstrumentenbau
- Musikinstrumentenmuseum
- Instrumentalstück
Weblinks zu zu Einzelnachweise